Batterieverordnung

Hiermit weisen wir darauf hin, dass der Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist.

Die von uns vertriebenen Geräte enthalten zum Teil zusätzlich zum Netzanschluss Batterien, die eingelötet, eingeschweißt oder auf andere Weise mit den Kontakten fest verbunden sind, um eine ununterbrochene Stromversorgung zu gewährleisten und um Speicherinhalt und Daten von Datenverarbeitungs- und Büroautomationsgeräten zu sichern.

Wir sind als Vertreiber verpflichtet, Batterien in unserer Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir als Vertreiber in unserem Sortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbraucher üblicherweise entledigen. Für Geräte mit fest eingebauten Batterien gelten die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme des §4 Abs.2 und § 9 (Batterieverordnung BattV) sinngemäß für das ganze Gerät, es sei denn, dass für das Gerät eine Rücknahmeverpflichtung nach anderen Vorschriften besteht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren

www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/battg/gesamt.pdf

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